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Catawiki und Brexit: Das müssen Sie wissen
Der Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU hat auch Auswirkungen auf den Handel mit Objekten auf Catawiki. Alles was Sie darüber wissen und beachten müssen, finden Sie auf dieser Seite. Wir werden diese FAQ laufend aktualisieren, sodass alle Gesetzesänderungen und deren Folgen hier zu finden sind. Um den aktuellsten Stand zu erfahren, schauen Sie einfach hier nach.FAQGilt weiterhin das Widerrufsrecht?Für Käufer, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wohnen, ändert sich nichts. Das EU-weite Widerrufsrecht gilt auch weiterhin für Sie.Für professionelle Verkäufer mit Sitz im Vereinigten Königreich ändert sich nichts. Käufer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und dem Vereinigten Königreich sind weiterhin rücktrittsberechtigt.Versand zwischen dem Vereinigten Königreich und der EUFür alle Waren, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU versendet werden, gibt es nun eine Zollabfertigung; das gilt auch für Retouren. Verkäufer müssen alle Objekte mit einer Rechnung, bzw. mit Handelsrechnung deklarieren. Detaillierte Informationen dazu, welche Unterlagen erforderlich sind, finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Versandunternehmens.Benötige ich als Verkäufer jetzt eine EORI-Nummer?Ab dem 1. Januar 2021 benötigen Sie auf EU-Ebene eine EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification), wenn Ihr Unternehmen in der EU gegründet wurde und Sie mit dem Vereinigten Königreich Import oder Export betreiben; wenn Sie Waren zur Ausfuhr anmelden; oder wenn ein Dienstleister/Zollbeauftragter die Zollanmeldung in Ihrem Namen einreicht.Sie benötigen keine EORI-Nummer, wenn Sie einen Logistikdienstleister (z.B. ein Versandunternehmen) mit der Abwicklung von Zollanmeldungen beauftragen. EORI-Nummern werden von nationalen Vergabestellen ausgegeben (eine vollständige Kontaktliste finden Sie hier).Sind meine personenbezogenen Daten bei Geschäften mit dem Vereinigten Königreich noch sicher?Ja. Die EU-weite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt für Verkäufer und Käufer noch immer. Bis mindestens zum 1. Mai 2021 werden diesbezüglich keinerlei Änderungen erwartet.Kann ich mit Sitz im Vereinigten Königreich weiterhin Beschwerden bei der europäischen Online Dispute Resolution (ODR; Streitschlichtungsstelle für Onlinehandel) einlegen?Nein. Käufer und Verkäufer im Vereinigten Königreich können diesen EU-weiten Verbraucherschutz nicht mehr in Anspruch nehmen.KulturgüterWenn Sie Kulturgüter aus dem Vereinigten Königreich heraus verkaufen, benötigen Sie dafür jetzt eine Lizenz.Weitere Informationen darüber, welche Objekte unter diese Kategorie fallen, finden Sie hier.Für die Einfuhr von Kulturgütern in das Vereinigte Königreich ist keine Lizenz erforderlich. Jedoch: Wenn Käufer Objekte aus der EU in das Vereinigte Königreich oder in ein Land außerhalb der EU importieren wollen, müssen die Bestimmungen des jeweiligen Landes eingehalten werden. Weitere Informationen zu diesen Regelungen finden Sie hier.Pflanzen und Tiere von der CITES-ListeDas Vereinigte Königreich hält sich weiterhin an das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (kurz CITES), auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) genannt, sodass die rechtliche Umsetzung weiterhin und unverändert Bestand hat.Käufer und Verkäufer benötigen eine Import- oder Exportgenehmigung für das Vereinigte Königreich, Verkäufer müssen eine Zollanmeldung einreichen. Außerdem können Arten, die in den CITES-Listen genannt sind, nur über ausgewiesene Zollstellen in die EU ein- und ausreisen. Verbrauchsteuerpflichtige Waren (z.B. Mineralöle, Alkohol und Tabak)Für das Vereinigte Königreich (UK) gelten neue Regelungen für den Import und Export von verbrauchsteuerpflichtigen Waren. Waren in die EU aus UKVerbrauchsteuerpflichtige Waren unterliegen bei der Einfuhr in die EU, aber auch innerhalb des Vereinigten Königreichs, strengen Kontrollen (für Nordirland gilt eine gesonderte Regelung). Das bedeutet, dass Objekte, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU und innerhalb der Königreichs versandt werden, der Verbrauchsteuerpflicht unterliegen.Verkäufer müssen eine eine elektronische Ausfuhranmeldung beim Zoll einreichen. Für die Ausfuhr von verbrauchsteuerbefreiten Waren gilt eine gesonderte Regelung.Weitere Informationen dazu finden Sie hier.Waren aus der EU nach UKVerkäufer aus der EU, die Waren in das Vereinigte Königreich exportieren, müssen eine Zollanmeldung einreichen und bei Ankunft am Eintrittsort in das Vereinigte Königreich die entsprechenden Zollverfahren einhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.WeinDetaillierte Informationen über den Import und Export von Wein aus und in das Vereinigte Königreich finden Sie hier.Mehrwertsteuer und ZollDie neue Gesetzgebung zum Handel von Objekten zwischen dem Vereinigten Königreich (UK) und der EU ist sehr komplex. Aus diesem Grund können wir Ihnen leider keine detaillierte Beratung erteilen, die für alle Situationen gültig ist. Wir möchten darum unbedingt empfehlen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden, um den Einzelfall zu besprechen. Sehen Sie sich zum Thema auch gerne die HMRC- Webseite an.EU-Verkäufer und UK-KäuferFür den Käufer fällt keine zusätzliche Mehrwertsteuer für ein Objekt an, wenn das Objekt eines der folgenden Kriterien erfüllt:Es nach dem 1. Januar 2021 von einem gewerblichen Verkäufer verkauft wurde.Es von außerhalb des Vereinigten Königreichs versendet (oder innerhalb des Vereinigten Königreichs von einem Verkäufer mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs) wurde.Es von einem Käufer mit Lieferadresse innerhalb des Vereinigten Königreichs ersteigert wurde.Dessen Höchstgebot unter 135 britischen Pfund lag (exkl. MwSt., Zollgebühren, Versandkosten und Auktionsprovision), bzw. unter dem entsprechenden Betrag in Euro oder US-Dollar. (Beachten Sie bitte: es gibt keine Höchstgebot-Obergrenze für Objekte, die innerhalb des Vereinigten Königreichs von einem Verkäufer außerhalb des Vereinigten Königreichs versendet werden).Es nicht als verbrauchsteuerpflichtig deklariert ist.Senden dafür eine separate Zahlungsaufforderung. Wir führen dann den entsprechenden Betrag an die britische Steuerbehörde HMRC ab.Für alle anderen Objekte gilt, dass Käufer für die Zahlung der anfallenden Mehrwertsteuer und Zollgebühren verantwortlich sind. Die Mehrwertsteuer und Zollgebühren richten sich nach Art und Herkunft der Objekte und fallen nur dann an, wenn der Warenwert über 135 britischen Pfund liegt. In den meisten Fällen wird den Käufern der entsprechende Betrag vom Versandunternehmen in Rechnung gestellt, bevor diese das Paket in Empfang nehmen können.Wenn Sie ein Verkäufer mit Sitz in der EU sind, ist es wichtig, dass Ihre Käufer aus dem Vereinigten Königreich sich dieser zusätzlichen Kosten bewusst sind. Wir empfehlen daher, einen entsprechenden Hinweis in Ihre Objektbeschreibung aufzunehmen. UK-Verkäufer und EU-KäuferWenn ein Objekt aus dem Vereinigten Königreich (UK) in die EU gesendet wird, trägt der Käufer- mit Sitz innerhalb der EU- die anfallenden Mehrwertsteuer und Zollgebühren. Mehrwertsteuer und Zollgebühren richten sich nach Art, Herkunft und Wert der Objekte. In den meisten Fällen wird den Käufern der entsprechende Betrag vom Versandunternehmen in Rechnung gestellt, bevor diese das Paket in Empfang nehmen können.Wenn Sie ein Käufer mit Sitz im Vereinigten Königreich sind, ist es wichtig, dass Ihre Käufer aus der EU sich dieser zusätzlichen Kosten bewusst sind. Wir empfehlen daher, einen entsprechenden Hinweis in Ihre Objektbeschreibung aufzunehmen.
Ich habe eine Frage zu den Objektdetails
Verkäufer sind dafür verantwortlich, dass die Beschreibungen des Objekts vollständig und korrekt sind. Wenn Sie bestimmte Fragen zu einem Objekt haben, lesen Sie also bitte zunächst die Beschreibung gründlich durch.Sollten Sie eine Frage bezüglich des Versands eines Objekts haben, bitten wir Sie, die entsprechende Rubrik in unseren FAQ, den am meisten gestellten Fragen, zu prüfen.Falls Sie bemerken , dass darin essentielle Informationen fehlen, oder Sie eine bestimmte Frage zu dem Objekt, auf das Sie bieten möchten, haben, können Sie uns über den Button unten erreichen. Fügen Sie Ihrer Nachricht Ihre Frage, sowie alle relevanten Informationen bei. Wir werden schnellstmöglich auf Sie zurückkommen.Vor dem Hintergrund, dass wir ein internationales Unternehmen sind, und wir (bzw. unsere Verkäufer) Ihre Frage gegebenenfalls nicht direkt beantworten können, bitten wir zu beachten, dass wir Ihre Frage unter Umständen nicht vor Auktionsende beantworten können. Darüber hinaus können unsere Experten nicht jede Frage über den Versand des Objekts beantworten. Wir möchten Sie bitten, sich bei Fragen zum Versand direkt an uns zu wenden. Je eher Sie sich bei uns melden, desto wahrscheinlicher können wir Ihnen eine zeitgerechte Rückmeldung geben. 
Was kann ich tun, wenn der Verkäufer nicht auf meine Nachrichten antwortet?
Erfahrungsgemäß reagieren die meisten Verkäufer innerhalb von 48 Stunden. Da wir Verkäufer aus aller Welt bei uns agieren, könnte es möglicherweise etwas dauern, bis Sie eine Rückmeldung erhalten.Kontaktieren Sie uns bitte über den Button unten, falls Ihre Anfrage an den Verkäufer unbeantwortet bleiben sollte. Fügen Sie Ihrer Nachricht Ihre Frage, sowie alle relevanten Informationen bei. Wir werden schnellstmöglich auf Sie zurückkommen.
Was kann ich tun, wenn das gelieferte Objekt nicht der Losbeschreibung entspricht?
Falls Sie beim Erhalt Ihres Objekts feststellen sollten, dass es nicht der Beschreibung entspricht, oder Sie Bedenken zur Authentizität haben, möchten wir Ihnen dazu raten, den Verkäufer direkt zu kontaktieren. Bitte teilen Sie Bilder des erhaltenen Objekts in Ihrer Nachricht an den Verkäufer, um auf eine einvernehmliche Lösung hinzuarbeiten.Sollte die Angelegenheit nicht auf diese Weise gelöst werden können, möchten wir Sie bitten, uns innerhalb von 3 Tagen nach Zustellung des Loses zu kontaktieren, Das genaue Datum wird anhand der hinterlegten Sendungsverfolgung berechnet. Bitte beachten Sie, dass wir nach dem Ablauf dieser Frist die Auszahlung an den Verkäufer freigeben. Das bedeutet, dass wir keinen Beschwerdefall mehr für Sie öffnen,und somit keine Rückerstattung garantieren, können.Bitten senden Sie uns die folgenden Nachweise bei Kontaktaufnahme:Mindestens 3 Fotos des Objekts in dem Zustand, in dem Sie es erhalten habenMindestens 2 Fotos der Verpackung. Das Versandlabel sollte eindeutig zu sehen seinEine detaillierte Beschreibung des erhaltenen Objekts und dessen Zustand, verglichen mit dem angegebenen Zustand aus der Beschreibung des Verkäufers.Bitte beachten Sie: Falls Sie die Authentizität des Objekts anzweifeln, möchten wir Sie bitten, uns zusätzlich zu den bereits erwähnten Nachweisen auch entsprechende Dokumente zukommen zu lassen, die Ihre Bedenken unterstützen.
Entfernen eines Objekts, das für eine unserer Auktionen angenommen wurde
Leider können Sie ein Objekt, das angenommen und bereits in eine unserer Auktion eingeplant wurde, nicht entfernen. Unter bestimmten Umständen können wir das Objekt jedoch möglicherweise für Sie aus der Auktion entfernen. Es ist wichtig, dass Sie uns mindestens 5 Tage vor Auktionsende und Zustandekommen des Kaufvertrages kontaktieren. So nehmen Sie Kontakt mit uns aufKlicken Sie auf den unten stehenden „Kontakt“-Button und informieren Sie uns unter Angabe spezifischer Daten, welches Objekt Sie aus der Auktion entfernen möchten. Eine telefonische Kontaktaufnahme wäre am besten.Was Sie tun können, wenn Ihr Objekt noch nicht angenommen wurdeWenn Ihr Objekt von dem Experten noch nicht angenommen wurde, können Sie es selbst entfernen, bevor es in eine Auktion aufgenommen wird. Gehen Sie zur Seite mit Ihren Einreichungen und wählen Sie das Objekt aus, das Sie entfernen möchten. 
Wann und wie organisiere ich die Abholung eines Objekts?
Wenn Ihr Objekt nicht abgeholt wurde, müssen Sie den Käufer kontaktieren und einen Abholtermin vereinbaren. Der Käufer ist verpflichtet, das Objekt abzuholen und der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer das Objekt zur Abholung bereitzustellen. Kontaktieren Sie den Käufer über die Bestellungen-Seite.Sollte der Käufer innerhalb von 10 Tagen nicht antworten oder das Objekt abholen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden gerne bei der Lösungsfindung vermitteln.Sollte ein Dritter an der Abholung des Objekts beteiligt sein, übernimmt der Käufer die Verantwortung für den gesamten Abholprozess. Wir empfehlen Ihnen, bei besonderen Abholsituationen weitere Informationen beim Käufer einzuholen. Übergeben Sie ein Objekt nur dann, wenn Sie sicher sind, dass es sich um eine vom Käufer autorisierte Abholung handelt.Wenn der Käufer anfangs eine Abholung gewählt hat, jetzt aber die Lieferung des Objektes wünscht, können Sie dies untereinander besprechen. Wenn Sie für dieses Objekt "Abholung erforderlich" angegeben haben, empfehlen wir Ihnen, flexibel nach Lösungen zu suchen und den Wünschen des Käufers nachzukommen, um den Verkauf erfolgreich abzuschließen und um eine Annullierung zu vermeiden.
Ich habe mein Objekt bezahlt. Warum habe ich es noch nicht erhalten?
Sie erhalten auf der Seite mit Ihren Bestellungen laufende Aktualisierungen zu Ihrer Lieferung. Dort werden Ihnen auch der Sendungsstatus und der voraussichtliche Liefertermin angezeigt. Sie können die Bestellung auch auf der Website des Versandunternehmens mit dem Tracking-Code verfolgen, den Sie auf der Seite mit Ihren Bestellungen finden.Vor dem voraussichtlichen LieferterminIn der Zeit vor dem voraussichtlichen Zustellungszeitraum wird Ihre Bestellung verpackt und befindet sich dann auf dem Versandweg. Bitte bedenken Sie, dass der Versand bei manchen Bestellungen länger dauern kann als üblich. Dabei ist entscheidend, von wo aus das Paket versendet wird, wohin es versandt wird und ob es verzollt werden muss.Wir halten Sie während des gesamten Versandprozesses mit Benachrichtigungen oder E-Mails auf dem Laufenden. Wir informieren, falls sich der voraussichtliche Liefertermin ändert. Sie finden den aktualisierten voraussichtlichen Liefertermin auf der Seite mit Ihren Bestellungen und erhalten auch eine entsprechende Benachrichtigung.Bis zu fünf Tage nach dem voraussichtlichen LieferterminWenn eine gewisse Zeit nach dem voraussichtlichen Zustellungszeitraum verstrichen ist und wir keine Aktualisierung vom Versandunternehmen erhalten haben, informieren Sie per E-Mail oder Benachrichtigung.  Wenn Ihre Bestellung nicht angekommen ist, müssen Sie in den ersten fünf Tagen nach dem voraussichtlichen Zustellungszeitraum nichts unternehmen. Bei manchen Bestellungen kann der Versand etwas länger dauern, und wir gehen davon aus, dass die Zustellung in Kürze erfolgt.Sie können in dieser Zeit auf der Website des Versandunternehmens prüfen, ob gegebenenfalls Aktualisierungen zu Ihrer Bestellung vorliegen, oder sich an das Versandunternehmen wenden, um weitere Informationen zu erhalten.Mehr als fünf Tage nach dem voraussichtlichen LieferterminWir senden Ihnen eine E-Mail oder eine Benachrichtigung, wenn Sie Maßnahmen ergreifen müssen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn die Bestellung nicht angekommen ist und mehr als fünf Tage seit dem voraussichtlichen Lieferzeitraum vergangen sind. Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter. Wir leiten ein Reklamationsverfahren ein und setzen die Auszahlung des Verkäufers aus, um die Angelegenheit zu überprüfen.Wenden Sie sich unbedingt schnellstmöglich an unseren Kundenservice. Wenn wir zehn Tage nach dem voraussichtlichen Lieferzeitraum nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass die Bestellung geliefert wurde, und zahlen den Verkäufer aus.Nachricht an Verkäufer sendenSie haben jederzeit die Möglichkeit, dem Verkäufer eine Nachricht zu senden. Wir empfehlen Ihnen, während des gesamten Prozesses mit dem Verkäufer in Kontakt zu bleiben. Da der Verkäufer den Versand veranlasst hat, kann er sich mit dem Versandunternehmen in Verbindung setzen und sich dort nach Ihrer Bestellung erkundigen.Erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Ihr Objekt beschädigt angekommen ist oder der Beschreibung nicht entspricht.